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Herzlich willkommen zur Folgebelehrung nach dem Infektionsschutzgesetz von Werder Feinkost. 

Jedes Jahr werden in Deutschland etwa 100.000 Erkrankungen gemeldet, die durch das Vorkommen von Mikroorganismen, insbesondere Bakterien, Viren oder Parasiten, in Lebensmitteln verursacht worden sein können.

In diesem E-Learning lernst du, was du tun musst, damit unsere Produkte nicht zum Überträger von Krankheiten werden.

Erst- und Folgebelehrung Infektionsschutzgesetz (IfSG) § 42, 43

Vor erstmaliger Ausübung deiner Tätigkeit im Lebensmittelbereich benötigst du eine Belehrung und Bescheinigung gemäß § 43 Abs. 1  Infektionsschutzgesetz durch das zuständige Gesundheitsamt. Bei erstmaligem Arbeitsantritt darf die Bescheinigung nicht älter als drei Monate sein. Nach Aufnahme deiner Tätigkeit und anschließend alle 2 Jahre benötigst du eine interne Folgebelehrung.

Wir behandeln die folgenden Themen: 

  1. Ziele und Inhalte des Infektionsschutzgesetzes
  2. Vorbeugung von Infektionen, Eigenverantwortung umsetzen
  3. Abschlusstest und Zertifikat
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Übrigens: Wenn Deutsch nicht deine Muttersprache ist, kannst du die Sprache der Schulung jederzeit ändern. 

Das machst du oben rechts: Klicke auf die Flagge und wähle deine Sprache aus. Du kannst die Sprache jederzeit wechseln.

Für die Schulung brauchst du etwa 15 Minuten Zeit. Sie gilt für zwei Jahre. 

Solltest du nicht ganz fertig werden: Das System merkt sich, wie weit du gekommen bist. Du kannst die Schulung also unterbrechen und später fortsetzen. Wenn du dir etwas noch einmal ansehen möchtest, kannst du jederzeit zu den vorherigen Kapiteln zurückgehen.

Zum Starten, klicke auf 1. Ziele des Infektionsschutzgesetzes. Pass gut auf, denn am Ende folgt ein Wissenstest. Du erhältst dein Zertifikat direkt als PDF. Speicher es dir ab.

de_DEDeutsch